Bilder
Fotos oder Illustrationen sollen gut erkennbar und in ihrer Aussage eindeutig sein. Deutliche Helligkeits- und Farbkontraste zwischen Vorder- und Hintergrund erleichtern die Erkennbarkeit.1
Ein problematisches Bild mit schwachem Gesamtkontrast: Die Person im Bildvordergrund ist dunkel gekleidet und hebt sich vor dem Bildhintergrund nicht deutlich genug ab. Darüber hinaus ist der Bildhintergrund relativ unruhig. Wichtiger Bildinhalt (Person) und unwichtiger Bildinhalt (Hintergrund) lassen sich nicht gut auseinanderhalten.
Durch die Aufhellung der Person im Vordergrund sowie noch stärkerer Aufhellung und Unscharfzeichnung des Hintergrundes wird die Erkennbarkeit der Figur verbessert.
Sofern die Bildaussage es zulässt, können Bildobjekte auch ganz freigestellt werden.
Bild: DBSV
In digitalen Medien sollen Bilder und Grafiken immer mit bildbeschreibenden Alternativtexten versehen werden, damit Bildinhalte durch Screenreader oder andere assistive Technologien auch Menschen vermittelt werden können, die den Bildinhalt nicht erkennen.2
Auf unruhigen Bildhintergründen sollen grundsätzlich keine Texte stehen.
Der Einsatz von Icons oder Piktogrammen kann die Kommunikation unterstützen und ggf. textliche Hinweise ersetzen. Für ein zweifelsfreies Verständnis ist auf eindeutige und prägnante Gestaltung zu achten. Auf Bildbestandteile, die für die Erkennbarkeit unwichtig sind, wird besser verzichtet. Flächige Umsetzungen von Icons wurden als leichter erkennbar bewertet als lineare.
Zusammengefasste Empfehlungen
Bilder
- Auf gut erkennbare Motive und eindeutige Bildaussagen achten
- Ruhige Hintergründe und deutliche Kontraste gewährleisten
- Ausreichende Abstände von Abbildungen zum Text einhalten
- Keine Texte auf unruhige Bilduntergründe setzen
- Bilder und Grafiken mit Bildbeschreibungen (Alternativtexte) versehen
Fußnoten
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Klartext
Barrierefreie Gestaltung von schriftlichen Informationen
DBSV, 2008 -
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Europäische Blindenunion https://www.euroblind.org/publications-and-resources/making-information-accessible-all#Images, 2013
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1
W3C Recommendation 11 December 2008, www.w3.org
w3.org/TR/WCAG21